Informationen, Stand: 12.03.2021

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten, Krankheitssymptomen wie

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit, Luftnot
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
  • Hals- und Ohrensschmerzen
  • (fiebriger) Schnupfen
  • Gliederschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen und Durchfall

ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

NEU: Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

  • Die Schülerin bzw. der Schüler ist wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) oder
  • Die Schülerin bzw. der Schüler hat
    o Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen),
    o verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber) oder
    o gelegentlichen Husten, Halskratzen oder Räuspern.


NEU: In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

 

Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?

NEU: In den folgenden Fällen ist ein Schulbesuch ohne Test möglich:

  • Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
  • Verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber)
  • Gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern


NEU: In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch nur erlaubt, wenn ein negatives Tester-gebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
Schülerinnen und Schüler die Schule entgegen dieser Vorgaben die Schule besuchen, wer-den in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.

*) Durchführung eines solchen Tests z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen
geeigneten Stellen.