Informationen, Stand: 12.03.2021
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten, Krankheitssymptomen wie
- Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit, Luftnot
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
- Hals- und Ohrensschmerzen
- (fiebriger) Schnupfen
- Gliederschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen und Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
NEU: Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Die Schülerin bzw. der Schüler ist wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) oder
- Die Schülerin bzw. der Schüler hat
o Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen),
o verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber) oder
o gelegentlichen Husten, Halskratzen oder Räuspern.
NEU: In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?
NEU: In den folgenden Fällen ist ein Schulbesuch ohne Test möglich:
- Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
- Verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber)
- Gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern
NEU: In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch nur erlaubt, wenn ein negatives Tester-gebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
Schülerinnen und Schüler die Schule entgegen dieser Vorgaben die Schule besuchen, wer-den in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.
*) Durchführung eines solchen Tests z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen
geeigneten Stellen.